VERTRÄGT IHR MERCEDES-BENZ E10 KRAFTSTOFF?

Die Mehrheit aller Mercedes-Benz Ottomotoren sind für den Einsatz von biogenen Kraftstoffen mit einem Anteil von bis zu 10 % Ethanol geeignet.

Fahrzeuge die nicht für den Gebrauch von E10 geeignet sind, müssen immer mit einer Bestandsschutzsorte, die mit der Zapfsäulenaufschrift „enthält bis zu 5 % Bioethanol“ gekennzeichnet ist, betankt werden. Beachten Sie aber nicht nur den Ethanolgehalt sondern auch den Oktanzahlbedarf für Ihr Fahrzeug.

Die Kraftstoffanbieter sind gesetzlich verpflichtet, E5 Kraftstoff als Bestandsschutzsorte für nicht E10 verträgliche Fahrzeuge weiterhin anzubieten. Eine eindeutige Kennzeichnung der Zapfsäulen ist vorgeschrieben, um eine Fehlbetankung zu vermeiden.

Ausnahmen:
• Oldtimer
• Fahrzeuge mit Vergaser
• Die erste Generation von Vierzylinder-Direkteinspritzern
• Fahrzeuge bei denen kein geregelter 3-Wege-Kat verbaut ist